| Allgemeines: | Die Musikgesellschaft Habstetten ist bestrebt, musikalisch interessierten Personen eine
fundierte blasmusikalische Ausbildung zu erteilen, um auf diese Weise den Nachwuchs sicherzustellen. |
| Eintrittsalter: | Mindestens 10 Jahre |
| Kursort: | Nach Absprache mit dem Musiklehrer/der Musiklehrerin |
| Kurstag: | Nach Absprache mit dem Musiklehrer/der Musiklehrerin |
| Ferien: | Während den Schulferien in Bolligen |
| Kursdauer: | Musikschüler verbleibt einer solange, bis seine musikalischen Kenntnisse es erlauben, in die
Musikgesellschaft Habstetten aufgenommen zu werden. Den Abschluss des Kurses bildet eine theoretische und praktische Prüfung. Spätestens nach ca. 4 Jahren wird diese erstmals durchgeführt. Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. |
| Instrumente: | Sofern die MG Habstetten Instrumente beschaffen kann, werden sie dem Kursteilnehmer zur
Verfügung gestellt. Die Miete beträgt pro Monat CHF 10.00 Sorgfältige Handhabung wird vorausgesetzt. Schäden am Instrument gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. |
| Depot: | Jeder Schüler bezahlt zu Beginn der Ausbildung eine Depotgebühr von CHF 250.00,
welche er nach bestandener Prüfung und 2 Jahre nach dem MGH-Beitritt zurück erhält. |
| Lehrstoff: | Lehrhefte und Schulen werden durch den Musiklehrer beschafft und gehen zu Lasten des
Schülers. |
| Kursgeld: | Das Kursgeld für Gruppenunterricht beträgt pro Monat CHF 65.00 resp. CHF 130.00 für
Einzelunterricht (auch während den Ferien), zahlbar halbjährlich. Abwesenheiten berechtigen nicht zu Vergünstigungen. Die Mitfinanzierung der Ausbildung durch die MGH beläuft sich auf maximal 4 - 4 1/2 Jahre. Darüber hinaus gehen die vollen Kosten zu Lasten der Eltern. |